Impressum bitte hier klicken  - Satzung bitte hier klicken  - Kontakt bitte hier klicken
   
 

S a t z u n g
Tumorzentrum Nordost-Niedersachsen

§ 1
Name, Sitz

Der Verein führt den Namen Tumorzentrum Nordost-Niedersachsen

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namen Tumorzentrum Nordost-Niedersachsen im Regierungsbezirk Lüneburg e. V.

Sitz des Vereins ist Rotenburg (Wümme)

§ 2
Zweck

Zweck des Vereins ist die integrierte, interdisziplinäre Versorgung von Tumorpatienten, die Förderung von klinischer und experimenteller Forschung sowie des wissenschaftlichen Gedankenaustausches in Tat, Wort und Schrift auf dem gesamten Gebiet der Onkologie und der angrenzenden medizinischen Gebiete.
In diesem Rahmen verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts: Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht im Wege der Durchführung klinischer Konferenzen, interdisziplinärer Therapiestrategien, wissenschaftlicher Veranstaltungen (Kolloquien, Seminare und Kongresse), Förderung von Forschungsvorhaben (z. B. durch Zuwendungen in Form von Stipendien, Preisen, Zuschüssen zu bestimmten Forschungsvorhaben sowie zu Studien).

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Verwendung der Mittel

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Erstattungen von satzungsgemäßen Ausgaben sind auf Vorstandsbeschluss möglich.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (§ 3Geschäftsordnung).

§ 4
Mitgliedschaft

Mitglieder können Krankenhausinstitutionen, Klinikärzte und niedergelassene Ärzte sowie Vereine sein. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Ziele des Vereins unterstützen wollen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen formlosen Antrag.

Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung.

§ 5
Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • Durch Tod, durch Austritt.
    Dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres.
  • Durch Ausschluss bei schwerer Pflichtverletzung gegen die Vereinsinteressen.
  • Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von
  • 3/4 der abgegebenen Stimmen.

§ 6
Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Geschäftsführender Vorstand
  • Beirat

Zusammensetzung der Organe des Vereins siehe Geschäftsordnung des Tumorzentrums Nordost-Niedersachsen.

§ 8
Mitgliederversammlungen

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn es im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1/5 der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei müssen die Gründe angegeben werden.

§ 9
Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen, wobei der Tag des Poststempels und der Versammlung nicht mitzurechnen ist.

§ 10
Ablauf von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden.

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:

  • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstands und der Bericht der Kassenprüfer,
  • die Entlastung des gesamten Vorstands,
  • die Wahl des Kassenprüfers,
  • die Festsetzung von Beiträgen,
  • Satzungsänderungen und Auflösungen des Vereins,
  • Entscheidung über Anträge,
  • Ausschluss von Mitgliedern (§ 5).
     

Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen. Wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder Geheimabstimmung verlangen, so ist geheim abzustimmen.

§ 11
Protokollieren von Beschlüssen

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiterund vom Schriftführer zu unterschreiben.

§ 12
Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen.

Dem Vorstand gehören an:

  • 1. Je zwei Vertreter der Ärzte des Diakoniekrankenhauses Rotenburg (Wümme), des Städtischen Krankenhauses Lüneburg und des Elbe-Klinikums Stade GmbH/Klinik Dr. Hancken.
  • (Die Vertreter werden gewählt von den Mitgliedern des Tumorzentrums in den jeweiligen Krankenhäusern.)
  • 2. Der Sekretär des Tumorzentrums
  • 3. Der Schriftführer des Tumorzentrums
  • 4. Der Schatzmeister des Tumorzentrums
  • 5. Zwei gewählte onkologisch tätige ärztliche Mitglieder
  • 6. Mit beratender Stimme der ständige Vertreter des Beirats (§ 10 Geschäftsordnung)
  • Mit beratender Stimme jeweils ein Vorstandsmitglied des Diakoniekrankenhauses Rotenburg, des Städtischen Krankenhauses Lüneburg und des Elbe-Klinikums Stade.
  • Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
  • Weitere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

§ 13
Der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Sprecher, seinem Stellvertreter und dem Sekretär des Tumorzentrums. Der Vorstand wählt für drei Jahre aus seinen Mitgliedern gem. § 12 den Sprecher des geschäftsführenden Vorstands und dessenStellvertreter.

Eine direkte Wiederwahl des Sprechers ist ausgeschlossen. Bei Ausscheiden des Sprechers übernimmt der jeweilige Stellvertreter automatisch die Position des Sprechers. Der Stellvertreter des Sprechers wird neu für drei Jahre gewählt. Der Sekretär des Tumorzentrums wird vom Vorstand für vier Jahre gewählt.
Eine direkte Wiederwahl ist möglich.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Sprecher des Vorstandes und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter jeweils allein vertreten.

Weitere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

§ 14
Auflösung und Aufhebung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins einer mit den Zielen der Gründer dieses Vereins konformen und adäquaten Institution zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Hierzu ist die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes einzuholen. Eine Verteilung des Vereinsvermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.

Rotenburg, den 30.10.2002

   
   
Impressum / Geschäftsordnung:
   
 

Geschäftsordnung des Tumorzentrums Nordost-Niedersachsen
Präambel:

Mit dem Tumorzentrum Nordost-Niedersachsen, im folgenden Tumorzentrum genannt, soll der erforderliche organisatorische Rahmen für eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Wissenschaftlern geschaffen werden, die mit der Betreuung von Tumorpatienten befasst und/oder im Bereich der onkologischen Forschung tätig sind.

Grundlage für das Tumorzentrum sind die Grundsätze, die in den Jahren seit 1988 im Arbeitskreis zur Förderung der operativen Onkologie der I. Chirurgischen Klinik und des Instituts für Anästhesiologie im Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) e. V. entwickelt wurden.

  • Offenheit für all an den Problemen der Krebsbehandlung und Krebsforschung beteiligten und interessierten Ärzte und Wissenschafter;
  • Problemlösung aufgrund einer Konsensbildung im freien Meinungsaustausch unter besonderer Berücksichtigung ethischer und medizinischer Grundlagen im Entscheidungsprozess;
  • Förderung der Zusammenarbeit der klinischen Spezialabteilungen mit allen Ebenen der ärztlichen Versorgung: Hausarzt, Facharzt, regionale Krankenhausabteilung;
  • Zusammenarbeit mit dem Pflegebereich und dem Sozialdienst zur Förderung pflegerischer und psychosozialer Gesichtspunkte.

§ 1
Bezeichnung und Stellung

Im Tumorzentrum arbeiten Ärzte und medizinische Einrichtungen der gesamten Region Nordost-Niedersachsens zusammen, die auf dem Gebiet der Onkologie tätig sind. Krebsbehandlung, Tumordokumentation, Qualitätssicherung, Fortbildung und Krebsforschung sollen interdisziplinär und überregional gewährleistet und gefördert werden.

§ 2
Zielsetzung und Aufgaben

Zielsetzung und Aufgaben des Tumorzentrums sind:

  • Organisation der Zusammenarbeit in Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation von Tumorerkrankungen;
  • durch die Organisation der Datenerfassung und Dokumentation die kritische Auswertung der klinischen Daten zu fördern;
  • die Möglichkeit zu fördern, interdisziplinär neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Onkologie zu erforschen;
  • diagnostische und therapeutische Prinzipien bei der Behandlung maligner Tumoren durch klinische Studien zu fördern;
  • zur Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Onkologie beizutragen;
  • die Weiterbildung auf dem Gebiet der Onkologie bei Studenten und Ärzten der beteiligten Institutionen und darüber hinaus bei der Ärzteschaft der Region zu fördern
  • mit dem Pflegebereich, regionalen Selbsthilfegruppen und dem Sozialdienst zur Förderung pflegerischer und psychosozialer Gesichtspunkte zusammenzuarbeiten.

§ 3
Mittelbeschaffung und Mittelverwendung

Die Verwaltung der Mittel aus Spenden, Stiftungen sowie sonstiger Zuwendungen wird nach den Bestimmungen über die Behandlung von Zuwendungen Dritter“ vorgenommen. Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet bis zu 2.500,00 EUR der geschäftsführende Vorstand, über 2.500,00 EUR der Vorstand des Tumorzentrums. Ausgabewirksame Entscheidungen sind vom Sprecher des Vorstands und seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.

§ 4
Mitglieder

  • 1. Mitglieder des Tumorzentrums können Krankenhausinstitutionen, Klinikärzte und niedergelassene Ärzte sowie Vereine (Onkologische Arbeitskreise, Beratungsstellen etc.) sein, wenn sie an der unmittelbaren oder mittelbaren Versorgung von Tumorpatienten beteiligt sind oder einen Schwerpunkt in der Tumorforschung haben.
  • 2. Die Krankenhausinstitutionen und Vereine werden in der Mitgliederversammlung jeweils durch ihre medizinischen Leiter oder einen von ihnen Beauftragten vertreten.
  • 3. Personen und Institutionen, für die die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 zutreffen, können die Mitgliedschaft im Tumorzentrum schriftlich beantragen.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Tumorzentrums.
  • 4. Die Mitgliedschaft endet durch Ausscheiden aus der ärztlichen Tätigkeit, Tod oder Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist und mit Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres wirksam wird oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund. Der Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen und wird der betroffenen Einrichtung/Person unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt (§ 5 Satzung).

§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder des Tumorzentrums haben folgende Rechte und Pflichten

  • Wahl der Wahlmitglieder des Vorstands
  • Entgegennahme des Berichts des Vorstands
  • Antragsrecht und Anhörungsrecht im Vorstand
  • Aktive Beteiligung am Onkologischen Arbeitskreis,
  • insbesondere Mitarbeit an der Erarbeitung gemeinsamer
  • Diagnose- und Therapierichtlinien sowie interdisziplinärer
  • Tumorkonferenzen
  • Beteiligung an gemeinsamen Studien und
  • Forschungsvorhaben
  • Beteiligung an Fortbildungsveranstaltungen

2. Unberührt bleibt die Verantwortung der einzelnen Einrichtungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre.

§ 6
Der Vorstand

1. Dem Vorstand gehören an: Siehe § 12 der Satzung

2. Der Vorstand berät mindestens einmal jährlich. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder nach § 12 (Satzung) anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Von den gefassten Beschlüssen ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist

  • vom Sprecher des geschäftsführenden Vorstands und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
  • Jeweils ein Exemplar der Niederschrift ist den Vorstandsmitgliedern

 zuzuleiten.

3. Der Vorstand ist das Leitungsgremium des Tumorzentrums. Er verfolgt die Ziele und Aufgaben des Tumorzentrums, wie sie in § 2 festgelegt sind.
Insbesondere gehören zu seinen Aufgaben:

  • Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Onkologischen Arbeitskreises im
  • Sinne von § 8 (Geschäftsordnung);
  • Gründung und Organisation einer telefonischen Beratungsstelle des
  • Tumorzentrums unter Einbindung des Zentrumsekretärs;
  • Organisation eines wöchentlich tagenden, interdisziplinären onkologischen
  • Kolloquiums für die therapieorientierte Falldiskussion von Tumorpatienten;
  • Beratung über die Aktivitäten des Tumorzentrums und Festlegung von
  • Schwerpunkten;
  • Förderung der Kooperation des Tumorzentrums mit medizinischen Einrichtungen und Personen;
  • Schaffung von Richtlinien für die Arbeit innerhalb des Tumorzentrums;
  • Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln nach
  • § 3 (Geschäftsordnung);
  • Feststellung über die Aufnahme neuer Mitglieder.

§ 7
Geschäftsführender Vorstand und Vertretung des Tumorzentrums

  • Siehe § 13 Satzung
  • Der Sekretär leitet das Sekretariat des Tumorzentrums. Der
  • Geschäftsführende Vorstand bestimmt einen Stellvertretenden Sekretär aus
  • den stimmberechtigten Mitgliedern des Tumorzentrums für den Fall der
  • Verhinderung des Sekretärs.
  • Dem Geschäftsführenden Vorstand obliegt die Erledigung der laufenden
  • Geschäfte des Tumorzentrums sowie die Aufsicht über das dem
  • Tumorzentrum direkt zugeordnete Personal, das die Aufgaben einer
  • Geschäftsstelle wahrnimmt. Er hat insbesondere die nachfolgenden weiteren
  • Aufgaben:
    • Einberufung der Sitzungen des Vorstands unter Mitteilung der
    • Tagesordnung,
    • Einberufung der Mitgliederversammlung unter Mitteilung der
    • Tagesordnung,
    • Einberufung und Leitung der Sitzung einer Onkologischen Projektgruppe,
    • Vollzug der Beschlüsse des Vorstands,
    • ausgabenwirksame Verfügungen bei der Verwendung der dem
    • Tumorzentrum zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der
    • Mittelbewirtschaftung,
    • Bemühungen um Zuwendungen von Dritten.
Das Tumorzentrum wird nach außen vom Sprecher des geschäftsführenden Vorstands oder im Verhinderungsfall von dessen Stellvertreter, bei laufenden Geschäften oder zum Vollzug von Entscheidungen des Geschäftsführenden Vorstands auch vom Sekretär vertreten. Die Regelungen über die Vertretung im Rechtsverkehr bleiben unberührt.

§ 8
Onkologische Projektgruppe

In der onkologischen Projektgruppe des Tumorzentrums arbeiten Ärzte mit dem Ziel zusammen, durch interdisziplinäre Diskussion und Konsensusbildung Vorlagen auf folgenden Gebieten zu erarbeiten:

  • Erarbeitung von Diagnose- und Therapierichtlinien aller wichtigen und
  • häufigen Tumorformen im Rahmen einer wöchentlich durchzuführenden
  • interdisziplinären Tumorkonferenz,
  • Interdisziplinäre Studien
  • Weiterbildungsveranstaltungen
  • Regionale Planung und Zusammenarbeit
  • Klinische Dokumentation auf dem Gebiet der Onkologie sowie EDV-
  • gerechte Auswertung klinischer Studien
  • Konzepte für die Krebsnachsorge
  • Konzepte für die pflegerische und soziale Betreuung.
  • Aktivitäten bestehender Onkologischer Arbeitskreise der Region werden vom Tumorzentrum Nordost-Niedersachsen nicht beeinflusst. Eine Beteiligung bestehender Onkologischer Arbeitskreise am Tumorzentrum ist ausdrücklich erwünscht.

§ 9
Mitgliederversammlung

Siehe Satzung

§ 10
Beirat

Dem Beirat gehören an:
ein niedergelassener Allgemeinarzt, ein niedergelassener Facharzt mit onkologischer Ausrichtung, jeweils ein Vertreter der Onkologischen Arbeitskreise (Weser-Aller-Wümme; Walsrode/Soltau-Fallingbostel etc.).

Auf Beschluss des Vorstands kann der Beirat für Fragen der Krankenversorgung, Forschung oder überregionalen Kooperation erweitert werden; insbesondere soll über den Beirat die Zusammenarbeit mit onkologischen Arbeitskreisen oder anderen regionalen Gruppen mit onkologischer Schwerpunktbildung gefördert werden.

§ 11
Inkrafttreten

Dieses Statut tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

 

Rotenburg, den 30.10. 2002

   
   
Kontakt:
   
 

Kontakt Tumorzentrum:
Tumorzentrum Nordost-Niedersachsen e.V.
Elise-Averdieck-Str. 17
27356 Rotenburg (Wümme)
Tel.: 04261/77-2530
Fax: 04261/77-2594
www.tz-non.de
Mail:  kontakt@tz-non.de

Bankverbindung:
Sparkasse Rotenburg/Bremervörde
Konto-Nr.: 251 75 555
BLZ: 241 512 35

   
   
<< zurück zur Startseite >>